• Mo. Nov 25th, 2024

Bankier Olearius kündigt Erklärung im Cum-Ex-Prozess an

Der angeklagte Bankier Christian Olearius (r) neben seinem Anwalt Peter Gauweiler im Gerichtssaal im Bonner Landgericht. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Thomas Banneyer/dpa)

Im Cum-Ex-Prozess gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius vor dem Bonner Landgericht will der Angeklagte am Montag (10 Uhr) eine persönliche Erklärung abgeben. Diese werde umfangreich sein, sagte sein Sprecher im Vorfeld des Verhandlungstages. In dem Prozess, der Ende September losgegangen war, hatten sich bereits die vier Verteidiger des 81-Jährigen zu Wort gemeldet und die Vorwürfe der besonders schweren Steuerhinterziehung in 14 Fällen zurückgewiesen. Nach Berechnung der Staatsanwaltschaft entstand bei den Taten, die sich im Kern auf den Zeitraum 2006 bis 2011 beziehen, ein Steuerschaden von 280 Millionen Euro (Aktenzeichen 63 KLs 1/229).

Es ist das erste Mal, dass sich ein Vertreter der obersten Chefetage eines Bankhauses in dem größten Steuerskandal der Bundesrepublik vor Gericht verantworten muss. Olearius ist persönlich haftender Gesellschafter der Privatbank M.M. Warburg, früher war er ihr Chef.

Bei den Geschäften inszenierten Finanzakteure in kurzer Zeit ein Verwirrspiel von Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch. Der Staat erstattete dann Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Bei den Cum-Ex-Geschäften büßte der Fiskus und damit die Allgemeinheit Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag ein. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2021 war Cum-Ex nicht bloß unmoralische Abzocke, sondern eine Straftat.