Vor dem mehrtägigen Streik der Lokführergewerkschaft GDL in dieser Woche erhofft sich die Deutsche Bahn ein schnelles Haltsignal von den Richtern. Der Konzern kündigte am Sonntagabend nach der Verkündung des Streiktermins an, beim Arbeitsgericht Frankfurt einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung zum Stopp des Streiks zu beantragen. Nach Ansicht des Konzerns hat der Ausstand keine rechtliche Grundlage.
Die GDL will im Personenverkehr von Mittwoch, 2.00 Uhr, bis Freitag, 18.00 Uhr, streiken – in einer Woche, in der im Straßenverkehr wegen der Bauernproteste starke Behinderungen erwartet werden. Erfahrungsgemäß fahren schon vor dem Ausstand einige Züge nicht nach Plan. Zudem dauert es danach normalerweise einige Zeit, bis sich der Verkehr normalisiert.
Mit dem Streik will die Gewerkschaft um ihren Vorsitzenden Claus Weselsky den Druck im Tarifstreit erhöhen, in dem es um Geld, aber auch um kürzere Arbeitszeiten für Schichtarbeiter bei vollem Lohn geht. Das lehnt die Bahn ab.
Bahn ruft dazu auf, Reisen zu verschieben
Bei zwei kürzeren GDL-Warnstreiks im vergangenen Jahr musste die Bahn jeweils rund 80 Prozent des Fernverkehrsangebotes streichen. Die Auswirkungen im Regionalverkehr waren je nach Region sehr unterschiedlich. In manchen Bundesländern fuhr so gut wie kein Zug mehr. Sofern sich die Streikbeteiligung nicht grundlegend unterscheidet, sind nun ähnliche Auswirkungen wie bei den beiden Warnstreiks zu erwarten.
Die Bahn kündigte am Sonntagabend an, dass sie für den Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr einen Notfahrplan aufstellen wird, der aber nur ein «sehr begrenztes Zugangebot» enthalten werde. «Bitte sehen Sie von nicht notwendigen Reisen während des GDL-Streiks ab und verschieben Sie Ihre Reise auf einen anderen Zeitpunkt», hieß es in einer Online-Information.
Im Rahmen des Notfahrplans will die DB laut einer Mitteilung im Fernverkehr längere Züge mit mehr Sitzplätzen einsetzen, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können. «Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden», teilte der Konzern mit.
Streit über Leihfirma
«Dieser Streik ist nicht nur absolut überflüssig, sondern wir halten ihn auch rechtlich für nicht zulässig», sagte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler. «Denn die Lokführergewerkschaft hat ihre Tariffähigkeit durch die Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft verloren.»
Diese Genossenschaft namens Fair Train hatte die GDL im Sommer gegründet. Ziel der Firma ist es laut Weselsky, Lokführer von der Bahn abzuwerben und sie zu eigenen Tarifbedingungen an Eisenbahnunternehmen zu verleihen. Es ist unklar, ob das funktioniert und besonders, ob sich genügend Lokführer finden, die bei der Bahn kündigen und bei Fair Train arbeiten.
Die Bahn sieht in der Genossenschaft einen Interessenkonflikt: Die GDL tritt aus Sicht des Konzerns sowohl als Arbeitgeber als auch als Gewerkschaft auf. Deshalb hatte die Bahn auch vor kurzem Klage gegen die GDL vor dem Landesarbeitsgericht in Hessen eingereicht.
Weselsky kritisierte die Klage am Sonntag als «Nebelkerze» und wies den Vorwurf zurück. Er zeige «die Verzweiflung eines sozialfremden Arbeitgebers, der kein noch so abwegiges Mittel scheut, um die starke GDL zu eliminieren».
Eine vorläufige Entscheidung des Arbeitsgerichtes könnte in einem Eilverfahren schnell ergehen. Die Richter könnten sich bereits am Montag mit der Sache befassen.