Im milliardenschweren Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte ist das nächste Urteil gefallen. Das Landgericht Frankfurt verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gegen einen früheren Top-Anwalt der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer wegen Beihilfe zu schwerer Steuerhinterziehung in vier Fällen. Damit wurde erstmals ein Steueranwalt einer Großkanzlei für seine Beraterrolle im Cum-Ex-Komplex strafrechtlich belangt. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.
Neben dem früheren Freshfields-Spitzenjuristen wurde ein ehemaliger Maple-Banker verurteilt. Er bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung. Er hatte bereits zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt.
Der Ex-Topanwalt hatte die Maple Bank bei Cum-Ex-Deals beraten, bei denen lange unklar war, ob sie illegal waren. Freshfields erstellte Gutachten über die steuerliche Zulässigkeit der Aktien-Deals. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte dem Steuerrechtler vorgeworfen, er habe mit «Gefälligkeitsgutachten» die Täuschung des Fiskus mit ermöglicht.
Die Maple Bank verursachte mit Cum-Ex-Geschäften laut Anklage einen Steuerschaden von rund 388 Millionen Euro – bis sie 2016 selbst in die Pleite stürzte, weil wegen einer Steuerrückstellung zu Cum-Ex-Geschäften die Überschuldung drohte.