• Fr. Nov 22nd, 2024

EU-Gericht urteilt zu Vergünstigungen für Amazon & Co.

Der Schriftzug des Unternehmens Amazon. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa)

Hat Luxemburg multinationalen Großkonzernen wie Amazon über Jahre hinweg wettbewerbswidrige Steuervorteile eingeräumt? Und wenn ja, dürfen dreistellige Millionenbeträge nachgefordert werden?

Auf Fragen wie diese wird das EU-Gericht eine mit Spannung erwartete Antwort geben.

Konkret sollen die Richter entscheiden, ob der luxemburgische Staat von der EU-Kommission gezwungen werden kann, vom weltgrößten Online-Händler Amazon rund 250 Millionen Euro Steuern plus Zinsen nachzufordern. In einem zweiten Fall geht es um Steuern in Höhe von 120 Millionen Euro, die Luxemburg nachträglich von dem französischen Energiekonzern Engie eintreiben soll.

Die Anordnung im Fall Amazon hatte die EU-Kommission 2017 beschlossen, nachdem sie im Zuge einer Prüfung zu der Auffassung gelangt war, dass Luxemburg dem Unternehmen von Mai 2006 bis Juni 2014 wettbewerbswidrige Vorteile eingeräumt habe, um es an sich zu binden. Unterm Strich soll Amazon auf drei Viertel seiner aus dem EU-Umsatz erzielten Gewinne keine Steuern gezahlt haben.

Zwei Unternehmen der Engie-Gruppe haben nach einer 2018 angeschlossenen Untersuchung der EU-Kommission etwa ein Jahrzehnt lang auf ihre Gewinne in Luxemburg fast gar keine Steuern gezahlt.

Amazon, Engie und Luxemburg weisen den Vorwurf der Unrechtmäßigkeit der Vergünstigen zurück und haben deswegen Einspruch beim EU-Gericht eingelegt. Die dort zuständigen Richter sprechen nun Urteile, die aber noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden könnten.

Vor dem EuGH wehrt sich die Brüsseler Behörde derzeit bereits gegen ein Urteil, mit dem das EU-Gericht eine Aufforderung an Irland gekippt hat, von Apple bis zu 13 Milliarden Euro an Steuern zurückzufordern. Die Richter des EU-Gerichts hatten in dem Fall entschieden, dass die Kommission nicht habe nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten.

Das Urteil des EU-Gerichts war ein schmerzhafter Rückschlag für die Brüsseler Behörde und die für Wettbewerbsthemen zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager persönlich – zumal es zuvor bereits eine ähnliche Entscheidung zu Steuervorteilen der US-Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden gegeben hatte.

Sollte es nun erneut Richtersprüche zuungunsten der EU-Kommission geben, könnte das unangenehme Diskussionen über die Arbeit der Wettbewerbsprüfer auslösen. Denn mehreren relevanten verlorenen Verfahren zu Steuernachzahlungen beim EU-Gericht steht bislang lediglich ein gewonnenes gegenüber. Bei diesem ging es um Steuervergünstigungen für die Fiat-Gruppe in Luxemburg in Höhe von rund 20 bis 30 Millionen Euro.

Auf die aktuellen Steuerzahlen von Amazon in der EU dürfte das Urteil allerdings keine Auswirkungen haben. Das Unternehmen versteuert seine Gewinne seit 2015 nicht mehr zentral in der Europazentrale in Luxemburg, sondern in einzelnen europäischen Ländern, darunter auch in Deutschland.