Die Deutsche Bahn hat in der dritten Tarifrunde mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) eine Lohnsteigerung von 1,5 Prozent ab dem kommenden Jahr sowie eine Laufzeit bis 2023 angeboten.
Darüber hinaus will der Konzern für die Vertragszeit betriebsbedingte Kündigungen ausschließen und in diesem und kommendem Jahr «auf hohem Niveau» neue Beschäftigte einstellen, wie Personalvorstand Martin Seiler am Montag nach den Verhandlungen sagte. Die Deutsche Bahn geht mit diesem Angebot nicht über den Abschluss hinaus, den sie im September vergangenen Jahres mit der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) erzielt hatte.
Der Konzern bleibt damit zudem hinter den Forderungen der GDL zurück. Diese hatte unter anderem 4,8 Prozent mehr Geld sowie eine einmalige Corona-Prämie in Höhe von 1300 Euro gefordert. GDL-Chef Claus Weselsky hatte in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht, dass ein Abschluss wie mit der EVG für ihn nicht infrage komme. Wenn das Bahn-Management eine 1,5 Prozent-Lösung wolle, sei Streik programmiert, hatte er bei der vorigen Tarifrunde Ende April gesagt.
Am Montag nach den Verhandlungen äußerte sich die GDL zunächst nicht zum Angebot. Sie bestätigte aber, dieses nun bis zum 24. Mai prüfen zu wollen.
Seiler wiederum betonte, dass der Spielraum seit der Vereinbarung mit der EVG aufgrund der Corona-Krise eher enger geworden sei. «Sicherheit, Perspektiven und Lohnerhöhung, das ist die Maxime», sagte er. Die GDL sei nun aufgefordert, verantwortungsvoll zu handeln. Es werde sich zeigen, ob es der Gewerkschaft um eine gemeinsame Lösung gehe oder lediglich um die eigenen Belange. Seiler sagte, die Bahn seit weiterhin gesprächsbereit was die Frage der Tarifeinheit angehe.
Seit April wendet die Deutsche Bahn das sogenannte Tarifeinheitsgesetz in ihren rund 300 Betrieben an. Dabei kommt in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der jeweils stärkeren Gewerkschaft zur Anwendung. Laut Bahn ist das in den allermeisten Betrieben die EVG. Nur bei 16 Unternehmen kommen demnach die Tarifverträge der GDL zur Anwendung.
Bis Ende vergangenen Jahres hatte ein Grundlagenvertrag zwischen GDL und Konzern dafür gesorgt, dass auch die Verträge der kleineren Gewerkschaft angewendet werden. Doch dieser lief Ende 2020 aus. Eine Anschlussregelung gibt es noch nicht.