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Corona-Hilfen für Ryanair-Konkurrenz teilweise nichtig

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Mai 19, 2021
Punktlandung für Ryanair: Im Kampf gegen staatliche Corona-Hilfen für die Konkurrenz konnte die Fluggesellschaft einen Teilerfolg erzielen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa)

Im Kampf gegen staatliche Corona-Hilfen für konkurrierende Luftfahrtunternehmen hat der Billigflieger Ryanair einen Teilerfolg vor dem Europäischen Gericht erzielt.

In zwei Fällen seien Beschlüsse der EU-Kommission über Corona-Staatshilfen nichtig, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Konkret geht es um Beihilfen von Portugal zugunsten des Luftfahrtunternehmens TAP sowie eine Finanzhilfe der Niederlande zugunsten von KLM. Die Nichtigerklärung tritt jedoch erst in Kraft, wenn die EU-Kommission einen neuen Beschluss zu den Unterstützungsmaßnahmen gefasst hat.

In einem weiteren am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil geht es um eine Stützung von strategisch bedeutenden spanischen Unternehmen im Umfang von zehn Milliarden Euro. Dies sei mit dem Unionsrecht vereinbar, urteilte das Gericht. Eine Nichtigkeitsklage von Ryanair wurde abgewiesen.

In einer ersten Stellungnahme begrüßte Ryanair die beiden Urteile zugunsten der Fluggesellschaft. Gegen die Entscheidungen können innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen Rechtsmittel eingelegt werden. Ein zweiter Richter könnte dann prüfen, ob Verfahrensfehler gemacht wurden. Nach eigenen Angaben gibt es derzeit 20 Fälle, in denen Ryanair vor Gericht gegen staatliche Unterstützung für Konkurrenten vorgeht.