Der Münchner Wirecard-Prozess wird mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft abgekürzt. Die Anklagebehörde folgt damit einem Vorschlag des Gerichts, das seit über zwei Jahren andauernde Mammutverfahren um den größten Betrugsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte auf die zehn wichtigsten Anklagepunkte zu beschränken. Wann der Prozess enden wird, steht nicht fest. Doch ohne Verkürzung wäre ein Urteil frühestens 2026 zu erwarten gewesen, wie die Kammer im Dezember deutlich gemacht hatte.
Braun kann nicht auf wesentlich niedrigere Strafe hoffen
Der seit viereinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzende frühere Wirecard-Vorstandschef Markus Braun und seine zwei Mitangeklagten können sich jedoch keine Hoffnung machen, dass die zu erwartenden Strafen deswegen wesentlich niedriger ausfallen könnten. Hauptvorwurf ist und bleibt der gewerbsmäßige Bandenbetrug. Braun und Mittäter sollen den 2020 kollabierten Dax-Konzern über Jahre mit Hilfe erfundener Profite über Wasser gehalten haben. Der Betrugsschaden für die kreditgebenden Banken ist in der Anklage auf gut drei Milliarden Euro beziffert.
Eine wesentliche Erhöhung der Gesamtstrafe wäre auch dann nicht zu erwarten, wenn sämtliche der ursprünglichen Anklagepunkte verhandelt würden, wie Oberstaatsanwalt Matthias Bühring sagte.
Verteidigung: Niemand ist an Aufklärung interessiert
Brauns Verteidigung warf Gericht und Staatsanwaltschaft vor, an echter Aufklärung nicht interessiert zu sein. «Das ist eine gewisse Vorverurteilung seitens des Gerichts», sagte Rechtsanwältin Theres Kraußlach. «Wir sind an einem Punkt, wo bisher nichts aufgeklärt ist, bis heute nicht.» Braun und seine Verteidigung beschuldigen ihrerseits den abgetauchten früheren Vorstandschef Jan Marsalek, der Haupttäter zu sein. «Aus unserer Sicht gibt’s überhaupt nichts einzustellen, weil Herr Dr. Braun in alle Punkten freizusprechen ist», sagte die Verteidigerin.