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Erste Gelder der Corona-Dezemberhilfe sollen bald fließen

Zusammengestapelte Stühle vor einem geschlossenen Geschäft. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/Archiv)
Wirtschaftsministerium:

Erste Gelder der Corona-Dezemberhilfen sollen bald bei Firmen ankommen. Wie das Wirtschaftsministerium der dpa mitteilte, werden Abschlagszahlungen nach aktuellem Stand spätestens Anfang Januar 2021 fließen. Die Abschlagszahlungen sind ein Vorschuss auf spätere Zahlungen.

Wirtschaftsverbände hatten massive Kritik an einer schleppenden Umsetzung der Hilfen geäußert.

Unternehmen bekommen Abschlagszahlungen in Höhe von 50.000 Euro, Soloselbstständige von bis zu 5.000 Euro. Dies gilt bereits bei den Novemberhilfen. Die Bundesregierung hatte die milliardenschweren Hilfen für Unternehmen etwa aus der Gastronomie beschlossen, die ihren Geschäftsbetrieb wegen des Teil-Lockdowns seit Anfang November dicht machen mussten.

Zu allen Programmen sei das Ministerium im engen Austausch mit den Ländern, hieß es. Bei den Novemberhilfen wurden nach Angaben des Ministeriums mit Stand Freitag insgesamt fast eine Milliarde Euro an Abschlagszahlungen an Firmen sowie Soloselbstständige wie Künstler ausgezahlt. Das Ministerium sprach von einer starken Unterstützung für viele Unternehmer in einer schweren Zeit.

Ab Januar soll es dann die Überbrückungshilfe III geben. Erstattet werden dabei nicht wie bei den November- und Dezemberhilfen Umsatzausfälle, sondern betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten. Der Bund hatte dies auch mit den immensen Kosten für die November- und Dezemberhilfen begründet. Der Höchstbetrag für die Überbrückungshilfe III wurde aber von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht. Dieser maximale Zuschuss ist geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen.

Auch bei der Überbrückungshilfen III sind Abschlagszahlungen geplant. Das Ministerium geht aktuell davon aus, dass diese mittels eines «vereinfachten Antragsverfahren» voraussichtlich im Laufe des Monats Januar 2021 möglich sein werden – ebenfalls mit einem Betrag von maximal 50.000 Euro.

Bei den regulären Hilfen wird zum Beispiel Kurzarbeitergeld abgezogen. Dabei kann es dauern, bis alle Informationen darüber vorliegen. Außerdem kann es dauern, bis endgültigen Umsatzzahlen vorliegen – die Überbrückungshilfe bekommen Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahresmonat. Je höher der Einbruch, desto mehr wird erstattet, bis zu 90 Prozent der Fixkosten. Der Zugang zur Überbrückungshilfe für November und Dezember wurde erweitert, dies zielte angesichts des harten Lockdowns vor allem auf den Einzelhandel.

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