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Nach Flut: Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt

Der Bund will nach der Flutkatastrophe die Insolvenzantragspflicht für Firmen aussetzen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: picture alliance / Alexander Heinl/dpa)

Die Bundesregierung will nach der Hochwasserkatastrophe vor allem im Westen Deutschlands eine Pleitewelle von Unternehmen verhindern.

Eigentlich gesunde Firmen, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, sollen vorübergehend keinen Antrag auf Insolvenz stellen müssen. Das Kabinett brachte am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz auf den Weg. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einem «ganz wichtigen Schritt». Der Bundestag muss noch zustimmen.

Unternehmen seien von einem Moment auf den anderen in eine große wirtschaftliche Not geraten, sagte Lambrecht in Berlin. «Betriebe, Fahrzeuge und Geräte wurden zerstört oder stark beschädigt.» Daran, das Geschäft oder den Betrieb weiterführen zu können, sei vielerorts überhaupt nicht zu denken, weil der Wiederaufbau Kraft und auch viel Geld koste.

Gang zum Insolvenzgericht soll verhindert werden

Es seien zwar bereits umfangreiche finanzielle Hilfen auf den Weg gebracht worden, so Lambrecht. «Wir müssen aber verhindern, dass Unternehmen nur deshalb zum Insolvenzgericht gehen müssen, weil Unterstützungsleistungen wie die von uns beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen.»

Deswegen soll nun die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen rückwirkend vom 10. Juli 2021 bis Ende Oktober 2021 ausgesetzt werden. Damit soll Firmen wichtige Zeit verschafft werden, um beispielsweise wirtschaftliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Die Regelung kann vom Justizministerium bis Ende März 2022 verlängert werden.

Voraussetzung für eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist, dass die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Unternehmen auf den Auswirkungen der Starkregenfälle und der Hochwasser im Juli 2021 beruht. Die Aussetzung soll laut Ministerium nur gelten, solange Firmen «ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen» führen und dadurch begründete Aussichten auf eine Sanierung bestehen.

Der Bundestag muss dem Gesetz zustimmen. Technisch gesehen beschloss das Kabinett eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen. Damit wird eine Sondersitzung des Bundestags während der Sommerpause immer wahrscheinlicher.

Tausende Unternehmen betroffen

Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, Peter Adrian, hatte vor kurzem gesagt, dass es derzeit noch schwierig sei, eine genaue Summe zu Schäden von Firmen in den Katastrophengebieten zu nennen: «Was man sagen kann: Es sind Tausende von Unternehmen in allen Größenordnungen direkt oder indirekt durch Schäden an der Infrastruktur betroffen. Der Schaden geht insgesamt sicher in die Milliarden.»

Grundsätzlich gilt: Betriebe, die zahlungsunfähig sind, müssen innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen – Firmen, die überschuldet sind, spätestens nach sechs Wochen. Das soll dem Schutz von Vertragspartnern dienen, die sonst in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Auch in der Corona-Krise war die Insolvenzantragspflicht für belastete Firmen ausgesetzt worden, um Pleiten von eigentlich gesunden Betrieben zu verhindern.

Unterdessen teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium mit, es gebe weitere Unterstützungen für Landwirte. Die Flutkatastrophe habe auch in der Landwirtschaft und im Weinbau zu schwersten Schäden geführt –
um betroffene Betriebe zu unterstützen, habe die Landwirtschaftliche Rentenbank mit dem Ministerium ein neues Programm aufgelegt. Landwirte und Winzer können demnach zu einem Zinssatz von 0,01 Prozent auch Ersatzbeschaffungen von Maschinen und Geräten sowie Reparaturen und den Neuaufbau durch das Hochwasser beschädigter oder zerstörter Gebäude finanzieren.

Der Bund hatte nach der Hochwasserkatastrophe bereits beschlossen, sich in Millionenhöhe an Soforthilfen der Länder zu beteiligen. Außerdem beraten Bund und Länder über einen milliardenschweren Wiederaufbaufonds. Darüber wollen in der kommenden Woche die Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundesregierung beraten.