Mit Pseudonym auf Facebook? Für Altfälle rechtens
Die Pflicht, seinen echten Namen anzugeben, soll Hass und Mobbing in sozialen Netzwerken stoppen. Doch ist die Regelung rechtens? Darüber haben nun Deutschlands oberste Zivilrichter geurteilt.
Die Pflicht, seinen echten Namen anzugeben, soll Hass und Mobbing in sozialen Netzwerken stoppen. Doch ist die Regelung rechtens? Darüber haben nun Deutschlands oberste Zivilrichter geurteilt.