Scholz: BGH-Entscheidung zu «Cum-Ex» eine «gute Sache»
Das bundesweit erste Strafurteil wegen «Cum-Ex»-Aktiengeschäften ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revisionen. Der Bundesfinanzminister begrüßt das Urteil.
«Cum-Ex»-Aktiengeschäfte sind strafbar
Jahrelang führten Investoren, Börsenhändler und Banken den Fiskus an der Nase herum - und ließen sich nie gezahlte Steuermilliarden erstatten. Die Aufarbeitung dürfte die Justiz lange beschäftigen.
BGH: «Cum-Ex»-Geschäfte sind strafbare Steuerhinterziehung
Jahrelang führten Investoren, Aktienhändler und Banken den Fiskus an der Nase herum - und ließen sich Steuermilliarden erstatten, die nie gezahlt wurden. Jetzt stellt Karlsruhe Weichen zur Aufarbeitung.
Wegen Cum-Ex: Staatsanwälte durchsuchen frühere HSH Nordbank
Jahrelang führten Investoren, Aktienhändler und Banken den Fiskus an der Nase herum - und ließen sich Steuer-Milliarden erstatten, die nie gezahlt wurden. Die Ermittlungen sind noch lange nicht zu Ende.