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Scholz: BGH-Entscheidung zu «Cum-Ex» eine «gute Sache»

Scholz: BGH-Entscheidung zu «Cum-Ex» eine «gute Sache»

Das bundesweit erste Strafurteil wegen «Cum-Ex»-Aktiengeschäften ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revisionen. Der Bundesfinanzminister begrüßt das Urteil.

«Cum-Ex»-Aktiengeschäfte sind strafbar

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Jahrelang führten Investoren, Börsenhändler und Banken den Fiskus an der Nase herum - und ließen sich nie gezahlte Steuermilliarden erstatten. Die Aufarbeitung dürfte die Justiz lange beschäftigen.

BGH: «Cum-Ex»-Geschäfte sind strafbare Steuerhinterziehung

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Jahrelang führten Investoren, Aktienhändler und Banken den Fiskus an der Nase herum - und ließen sich Steuermilliarden erstatten, die nie gezahlt wurden. Jetzt stellt Karlsruhe Weichen zur Aufarbeitung.

Wegen Cum-Ex: Staatsanwälte durchsuchen frühere HSH Nordbank

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Jahrelang führten Investoren, Aktienhändler und Banken den Fiskus an der Nase herum - und ließen sich Steuer-Milliarden erstatten, die nie gezahlt wurden. Die Ermittlungen sind noch lange nicht zu Ende.