BGH stellt klar: Flaschenpfand muss extra angegeben werden
Um die Preise von Waren besser beurteilen und vergleichen zu können, muss der Verkaufspreis und Pfandbetrag getrennt angegeben werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Um die Preise von Waren besser beurteilen und vergleichen zu können, muss der Verkaufspreis und Pfandbetrag getrennt angegeben werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.