Anforderungen an Mieterhöhung nach Modernisierung präzisiert
Nur echte Modernisierungsmaßnahmen berechtigen dazu, die Kosten teilweise auf die Miete umzulegen. Der BGH hat die Anforderungen dazu nun abermals präzisiert.
Nur echte Modernisierungsmaßnahmen berechtigen dazu, die Kosten teilweise auf die Miete umzulegen. Der BGH hat die Anforderungen dazu nun abermals präzisiert.