Arbeitgeber mit Beschwerde zu Nachtzuschlägen erfolgreich
Zwei Firmen sollen Nachtschichtarbeitern höhere Zuschläge zahlen als tariflich vereinbart. So entschied es zumindest das Bundesarbeitsgericht. In Karlsruhe geht es für die Arbeitgeber besser aus.
Arbeitgeber mit Beschwerde zu Nachtzuschlägen erfolgreich
Zwei Firmen sollen Nachtschichtarbeitern höhere Zuschläge zahlen als tariflich vereinbart. So entschied es zumindest das Bundesarbeitsgericht. In Karlsruhe geht es für die Arbeitgeber besser aus.