Wursterzeuger darf weiter Fremdpersonal beschäftigen
Nach massenhaften Corona-Fällen in Schlachthöfen wurde die Arbeit mit Subunternehmen stark reglementiert. Das trifft aber nicht auf Wursthersteller zu, wie nun ein Gericht entschied.
Nach massenhaften Corona-Fällen in Schlachthöfen wurde die Arbeit mit Subunternehmen stark reglementiert. Das trifft aber nicht auf Wursthersteller zu, wie nun ein Gericht entschied.