Ausnahme Corona: Eigentümer-Beschlüsse ohne Präsenz gültig
Einerseits Abstand halten, andererseits Beschlüsse fassen müssen - die Corona-Zeit war eine Ausnahmesituation. Auch für Eigentümerversammlungen. Der BGH zeigt sich pragmatisch.
Einerseits Abstand halten, andererseits Beschlüsse fassen müssen - die Corona-Zeit war eine Ausnahmesituation. Auch für Eigentümerversammlungen. Der BGH zeigt sich pragmatisch.