BGH: Werkstattrisiko bleibt bei Kaskoversicherten
Kaskoversicherte müssen für überhöhte oder unberechtigte Werkstattkosten selbst aufkommen. Der BGH urteilt: Versicherer zahlen nur das, was wirklich nötig ist.
Kaskoversicherte müssen für überhöhte oder unberechtigte Werkstattkosten selbst aufkommen. Der BGH urteilt: Versicherer zahlen nur das, was wirklich nötig ist.
Sind Kaskoversicherer für übertrieben hohe Werkstattkosten zuständig? Nein, entschied der BGH. Was Versicherungsnehmer jetzt beachten sollten.
Das Vergleichsportal Verivox sieht vorerst nur leicht erhöhte Kfz-Versicherungsprämien. Höhere Reparaturkosten könnten die Entwicklung aber schnell wieder umkehren.
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